Spanien: 12 Jahre Haft wegen Genitalverstümmelung beider Töchter
Veröffentlicht am Mai 27th, 2013 | von Humanist News
27.5.2013, Wien/Spanien. (HN) In Spanien wurden die Eltern zweier Mädchen jeweils zu 12 Jahren Haft verurteilt. Ein Arzt stellte 2011 während einer Routineuntersuchung die Genitalverstümmelung der Mädchen fest und informierte die Behörden. Die daraufhin verhängte Strafe gilt als eine der bisher Härtesten.
Arzt entdeckte die Genitalverstümmelung
Als die beiden Töchter 2011, damals sechs und elf Jahre alt, zu einer Routineuntersuchung zu einem Arzt gebracht wurden, stellte dieser fest, dass ein Eingriff an den Genitalien der Mädchen stattgefunden hatte. Da es sich dabei um einen bei Strafe verbotenen Eingriff in Spanien handelt, informierte der Arzt die Behörden.
Die Eltern wurden schuldig gesprochen
Binta Sankano und ihr Ehemann Sekou Tutay, beide ursprünglich aus Gambia und seit 20 Jahren in Spanien lebend, behaupteten nicht gewusst zu haben, dass dieser Eingriff in Spanien verboten sei. Das Gericht setzte die Haftstrafe auf zwölf Jahre an – sechs Jahre pro Mädchen. Da die Eltern laut eigenen Angaben seit 2009 nicht mehr in Gambia waren, konnte das Gericht nachweisen, dass der Eingriff in Spanien stattgefunden haben musste.
Mutter wusste über das Verbot des Eingriffs Bescheid
Das Gericht konnte nachweisen, dass die Mutter der beiden Mädchen von Sozialarbeitern bereits 2008 über die Risiken der Genitalverstümmelung und dem Verbot dieser Praxis in Kenntnis gesetzt wurde. So soll sie nach dieser Aufklärungsmaßnahme als Mutter versprochen haben, diese Praktiken an ihren eigenen Töchtern nicht vorzunehmen.
“Genitalverstümmelung ist keine Kultur”
In der Anklageschrift war zu lesen:
Die Eltern haben ihre Töchter bewusst verstümmelt. Entweder selbst, oder über eine dem Gericht unbekannte Person. Genitalverstümmelung ist keine Kultur ist. Vielmehr handelt es sich dabei Körperverletzung und Diskriminierung von Frauen.
Unterschiedliche Kulturen
Das Gericht deutet auf Konflikte hin, die beim aufeinander treffen von verschiedenen Kulturen fast unvermeidlich seien. Aber es stellte klar, “Respekt vor anderen Traditionen muss sich dem Respekt vor universellen Menschenrechte unterordnen”.
Situation in Gambia
In Gambia, dem Herkunftsland der Eltern sind nach Schätzungen bis zu 90% aller Mädchen und Frauen genitalverstümmelt. In Deutschland hat der für das Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs 2004 eine Mutter daran gehindert ihre junge Tochter nach Gambia ausreisen zu lassen, da der Verdacht bestand, dass die Tochter dort genitalverstümmelt werden könnte.
Die Mutter behauptete, das Mädchen selbst entscheiden zu lassen, ob sie diesen Eingriff an sich durchführen lassen wolle. Der Bundesgerichtshof stufte daraufhin die Mutter als nicht in der Lage ein, das leibliche und psychische Wohl ihrer Tochter garantieren zu können.
Links:
Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung