Die Klasnic-Kommission spricht über alles: nur nicht über das Verbrechen der Kirche
Veröffentlicht am März 4th, 2013 | von Humanist News
1Ein Gastartikel von Christian Fiala
Eigentlich sollte die “Klasnic Kommission” ja die Missbräuche durch die Kirche aufklären. De facto war die Kommission aber ausschließlich mit der Analyse der Betroffenen beschäftigt. Über die Hintergründe der Taten, insbesondere strukturelle Bedingungen der kath. Kirche gab es fast gar nichts. Bei der Tagung hat ein Redner ganz vorsichtig ein paar Vorschläge gemacht. Das wars. Also da passiert ein systematischer Missbrauch in der kath. Kirche unvorstellbaren Ausmasses und die Kommission, die das untersucht hat zwar jede Menge gute Ratschläge für die Betroffenen parat, macht aber nur ein paar vorsichtige Bemerkungen über strukturelle Probleme der Kirche.
Das ist unfassbar und ohne Beispiel. Auch dass sich der Staat, bzw. die Justiz nicht mehr einmischt.
Anstatt weiterhin auf der falschen und irreführenden Bezeichnung ‘unabhängig’ zu bestehen, hätte sie im Sinne der Transparenz und Glaubwürdigkeit bestätigen sollen, dass die Kommission juristisch und praktisch ein integraler Bestandteil der Diözese Wien ist. Die Kommission selbst ist ja keine eigenständige juristische Person, d.h. sie kann keinerlei eigene Handlungen setzen. Vielmehr wird sie von der Werbeagentur von Frau Klassnic, www.dreischritt.at im Auftrag der Diözese Wien administriert. Ihre Empfehlungen gehen an die Kirche und diese kann diese Empfehlungen nach eigenem Gutdünken umsetzen oder nicht. Somit wird hier unter Billigung der Politik und Justiz ein Präzedenzfall geschaffen bei dem eine Organisation ihre eigenen Verbrechen und deren Vertuschung selbst abhandelt.
Besonders bedenklich an dieser Konstellation ist u.a., dass alle Unterlagen der Kommission, einschließlich der vertraulichen Berichte der psychologischen Begutachtung an die zentrale Datenstelle der Bischofskonferenz weitergeleitet werden und dort Teil der bereits jetzt, größten privaten personenbezogenen Datenbank werden.
Weil es ist ja kein Zufall, dass sich die unzähligen Betroffenen bisher kein Gehör verschaffen konnten. Im Gegenteil. Es haben fast alle Betroffenen mehrfach versucht auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Aber sie wurden nicht ernst genommen. So hat z.B. Schönborn noch 1995 die Vorwürfe gegen Groer als ‘infam’ bezeichnet, anstatt Aufklärung und Rechtsprechung zu fordern. D.h. er hat aktiv zur Vertuschung dieser Vergehen beigetragen.
Aber noch schlimmer wurden Betroffene, wenn sie über die Vorfälle berichteten häufig als psychisch krank dargestellt oder gleich wieder sexuell missbraucht, z.B. wenn sie sich einem Vorgesetzten anvertrauten.
D.h. es ist vollkommen unangebracht in diesem Zusammenhang von Verjährung im eigentlichen Sinn zu sprechen. Vielmehr sind der Missbrauch und die darauf folgende Vertuschung zwei Teile einer Tat. Die Vertuschung ist ein inhärenter Teil der ursprünglichen Tat des Missbrauchs und müsste genauso bestraft werden.
Somit würde eine Verjährung, wenn überhaupt, erst dann anfangen, wenn ein Betroffener sich das letzte Mal jemandem anvertraut hat. Wobei die psychische Situation zu berücksichtigen ist, dass die Betroffenen aufgrund ihrer Erfahrungen oft die Schlussfolgerung gezogen haben, es sei besser sie würden das Geschehene versuchen zu verdrängen, anstatt sich bei jeder Offenbarung neuerlichen Angriffen (körperlich oder psychisch) der gleichen Täter-Organisation auszusetzen.
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