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Phallus-Streit: Stimmen zum Verbot religiöser Beschneidung


Religion Proteste gegen Beschneidung sind schon länger üblich.

Veröffentlicht am Juni 28th, 2012 | von Humanist News

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Proteste gegen Beschneidung sind schon länger üblich.

 

Religiöse Beschneidung soll in Zukunft unter Strafe stehen. So ein Urteil aus dem Landesgericht Köln. Einige der bisherigen Meldungen zu diesem Fall.

Die Richter befanden, die mit der Beschneidung einhergehende körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, “später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können”. Das Erziehungsrecht der Eltern sei “nicht unzumutbar beeinträchtigt”, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung entscheide

Quelle: Kleine Zeitung

Bischöfe kritisieren Urteil gegen Beschneidungen

Die Entscheidung sei “äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird”, sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum.

Es sei jedoch nicht erwiesen, dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes schade, sagte Mussinghoff: “Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.”

Quelle: Online Spiegel

Kritik kam auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht seien unzureichend gegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abgewogen worden”, sagte der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, um in Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen.

Quelle: Online Spiegel

Der Zentralrat der Juden

Spricht von einem beispiellosen und dramatischen Eingriff in die Rechte der Religionsgemeinschaften.

Quelle: Online Spiegel

Der Zentralrat der Muslime

nannte die Entscheidung “einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht”

Quelle: Online Spiegel

Religiöse Organisationen empört

Bei Muslimen und Juden stößt die Entscheidung auf Unverständnis und Empörung. Es sei ein “Minenfeld”, in das sich das Kölner Gericht begeben hätte, berichtet die britische BBC. “Das Urteil empfinde ich als integrationsfeindlich und diskriminierend”, sagte der Vorsitzende der Religionsgemeinschaft des Islam in Deutschland Ali Demir. Auch der Zentralrat der Juden sprach von einem “unerhörten und unsensiblen Akt”. Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, sprach von einem “beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften”. Die Beschneidung von neugeborenen Buben werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert, sagte Graumann: “In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.” Die Vornahme von Beschneidungen aus religiösen Gründen zu “kriminalisieren”, bedeute, “jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht” zu erklären, kritisierte auch der “Koordinierungsrat der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit laut Kathpress.

Quelle: Kleine Zeitung

“Initiative Religion ist Privatsache”: Ein wichtiges laizistisches Zeichen

Als “wichtige und längst fällige Weichenstellung” wertet die “Initiative Religion ist Privatsache” das jüngste Urteil des Landesgerichts Köln gegen die religiös motivierte Beschneidung von Minderjährigen. Vorstandsmitglied Heinz Oberhummer in einer ersten Reaktion dazu: “Körperverletzung ist Körperverletzung und Kinder können von dem Genuss der Grundrechte nicht ausgeschlossen werden. Und schon gar nicht aus religiösen Gründen”.

Quelle: Religion ist Privatsache

Rainer Ponitka, Pressesprecher des Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)

„Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden“, sagte Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. „Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung.“

Quelle: hpd (Arik Platzek)

Die Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes

stellte sich gestern ebenfalls hinter die Kölner Richterinnen und Richter. „Wir begrüßen dieses Urteil“, erklärte Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von Terre de Femmes, in Berlin. „Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf.“

Quelle: hpd (Arik Platzek)

SPD-Laizisten

Und auch bei den Laizisten in der SPD stieß das Kölner Beschneidungsurteil auf Zustimmung. „Endlich machen sich deutsche Gerichte daran, die Reichweite der Glaubensfreiheit neu zu vermessen“, sagte Horst Isola aus dem Bundessprecherkreis der SPD-Laizisten am Mittwochabend in Bremen.

Quelle: hpd (Arik Platzek)

 

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